Alle Infos hier gelten für Leute mit einem festen Wohnsitz in Deutschland.
(Stand Anfang 2012)
Ohne eine gültige Krankenversicherung sollte sich eigentlich keiner auf Reisen begeben. Mit vielen europäischen Ländern und Ländern im Mittelmeerraum gibt es ein Sozialversicherungsabkommen, so dass hier die gesetzliche Krankenversicherung gilt. Und auch für den „normalen“ Jahresurlaub im außereuropäischen Ausland gibt es unzählige günstige Jahresschutzbriefe, die aber immer nur für einen sehr begrenzten Zeitraum gelten (häufig die ersten 45 Reisetage). Will man also auf eine Langzeitreise gehen, sieht es schon schwieriger aus. Bei unseren Recherchen haben wir zwei Versicherungen in die engere Wahl gezogen:
Für Auslandsaufenthalte bis 2 Jahre
Gilt weltweit
50 € Selbstbehalt pro Schadensfall
Für Auslandsaufenthalte bis 5 Jahre
Gilt weltweit, aber teurere Tarife für Aufenthalte in Nordamerika
25 € Selbstbehalt pro Schadensfall
Zu den üblichen Leistungen gehören:
Zur Info: In der Regel besteht bei allen Auslandskrankenversicherung keine Leistungspflicht für, bei Vertragsabschuss, bestehende und der versicherten Person bekannten Krankheiten.
Üblicherweise muss die Versicherung im Voraus abgeschlossen und für den gesamten Reisezeitraum bezahlt werden. Falls keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, kann bei vorzeitiger Rückkehr oft ein Teilbetrag erstattet werden.
Letztendlich haben wir uns für den ADAC-Auslands-Krankenschutz entschieden, da dieser für unsere Reise am günstigsten ist.
Seit der Gesundheitsreform vom 01.04.2007 besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht für jeden, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Das heißt, die Rückkehr in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist laut Sozialgesetzbuch gewährleistet (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V).
Das hat für Langzeitreisende den Vorteil, dass die letzte gesetzliche Krankenversicherung bei der man versichert war, einen nach der Reise wieder versichern muss, auch wenn man krank zurückkehrt.
Wenn man direkt nach der Rückkehr wieder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht oder Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, läuft alles automatisch und man ist wieder pflichtversichert.
Ist man nicht pflichtversichert, kann man sich bei der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern. Das kostet zwar ca. 150 €/Monat, aber auch hier darf einen die letzte Krankenkasse nicht ablehnen. Vorraussetzung ist aber, dass man die Vorversicherungszeiten (in den letzten 5 Jahren 24 Monate gesetzlich versichert) erfüllt.
Die andere Frage ist, ob die Versicherungspflicht auch gilt, während wir auf Reisen sind, da wir unseren Wohnsitz ja in Deutschland behalten wollen. Das würde nämlich heißen, dass man trotzdem Versicherungsbeiträge zahlen müsste, obwohl man keine Leistungen in Anspruch nehmen kann. Hierzu habe ich schon Verschiedenes gehört und gelesen.
Zum einen heißt es, dass das Sozialgesetzbuch nur bei Personen Anwendung findet, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Verlässt man Deutschland für mehr als 6 Monate, hat man seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr in Deutschland und die Sozialgesetzbücher, in unserem Fall die Regelungen für Pflichtversicherung, finden keine Anwendung mehr.
Sollte sich die Versicherungspflicht aber auf den Wohnsitz beziehen, wäre das Vorliegen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall eine Möglichkeit, um die bestehende Versicherungspflicht enden zu lassen. Leider enthält das Gesetz keine eindeutige Definition, was eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall genau ist. So ist auch nicht eindeutig geklärt, ob eine private Auslandskrankenversicherung als solche akzeptiert wird. Entspricht aber der Leistungskatalog des Versicherungsvertrags der Art nach - nicht dagegen dem Umfang nach - den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung stehen die Chancen gut. Es genügt dabei, dass die wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei der ambulanten und stationären Heilbehandlung vorgesehen sind.
Häufig liest man, dass die Voraussetzung für die Pflichtversicherung in die gesetzliche Krankenkasse ist, dass man zuletzt auch gesetzlich krankenversichert war. Auch wenn es sich bei der Auslandskrankenversicherung um eine private Versicherung handelt, gilt sie im Rahmen der Prüfung der Versicherungspflicht nicht als private Krankenversicherung im Sinne der grundsätzlichen Zugehörigkeit zu dem System der privaten Krankenversicherung. Zum einen, weil die Auslandskrankenversicherung immer befristet ist, zum anderen weil bei Aufenthalt im sogenannten „abkommenslosen“ Ausland die gesetzliche Krankenversicherung keine Alternative zur Auslandskrankenversicherung bietet.
Zum Thema Anwartschaft bei gesetzlichen Krankenversicherungen habe ich übrigens folgendes gefunden:
Eine Anwartschaftsversicherung ist lediglich für einen beruflichen Aufenthalt im Ausland möglich (vgl. § 240 Abs. 4 a SGB V). Da wir aufgrund einer privaten Reise Deutschland verlassen, ist eine Anwartschaftsversicherung nicht möglich und seit 2007 auch nicht mehr notwendig.
Für private Kranken- und Krankenzusatzversicherungen sieht das alles wieder anders aus. Hier gilt in der Regel, dass man eine Anwartschaft zahlen muss für die Zeit in der man im Ausland ist und die Versicherung ruhen lässt. Wenn die Versicherung gekündigt wird, kann man später nur zu schlechteren Bedingungen wieder einsteigen auf Grund des höheren Alters und eventuell schlechteren Gesundheitszustands.
Auch wenn das ein Punkt ist, mit dem man sich sicher eher weniger beschäftigt, der aber zum Thema passt, kurz zur Info:
Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass im Pflegefall nur derjenige sofort Anspruch auf Leistungen hat, der innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre lang Beiträge für die Pflegeversicherung gezahlt hat. Also in unserem Fall auch kein Problem.
Da unsere bisherigen Haftpflichtversicherungen Auslandsaufenthalte außerhalb der EU nur bis zu maximal einem Jahr abgedeckten, mussten wir eine neue suchen.
Die Zurich Versicherung, bietet eine Privathaftpflicht, die weltweit bis zu drei Jahren absichert und mit 20 Mio. Euro eine recht hohe Deckungssumme hat.
Natürlich gibt es auch noch andere Anbieter. Man sollte aber darauf achten, dass es Versicherungen gibt, die gerade in den USA, wo es im Schadensfall richtig teuer werden kann, die Deckungssumme runter setzten.
Auch wenn jeder weiß, dass man sich in unserem Alter nicht mehr alleine auf die gesetzliche Rente verlassen kann, wollten wir doch wissen, was für Auswirkungen es hat, wenn man auf eine längere Reise geht und in dieser Zeit nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Also waren wir bei der Rentenberatung und mussten feststellen, dass es keine gravierenden Nachteile bringt. Vorausgesetzt man hat in den letzten fünf Jahren Beiträge gezahlt und geht für maximal zwei Jahren auf Reise. Dann erfüllt man für fast alle Rentenarten die Voraussetzungen. Natürlich fällt die Rente geringer aus, wenn man eine Zeitlang nichts einzahlt (bei der Beratung der Deutschen Rentenversicherung kann man sich das ausrechnen lassen), aber die freiwilligen Beiträge die man zahlen könnte sind im Vergleich zum Rentenzuwachs so hoch, dass man das Geld besser woanders anlegt.
Hier eine kurze Übersicht über die Voraussetzungen für den Rentenanspruch:
Die deutsche Kfz-Versicherung gilt in der Regel nur in Europa und einigen Anrainerstaaten. Für Nord-, Mittel- und Südamerika muss also eine andere Versicherung her. Hier sind die Versicherungensagenturen bei denen wir Versicherungen abgeschlossen hatten. Da wir (toi toi toi) keine Unfälle hatten, können wir allerdings nicht über die Schadensabwicklung sagen.
Hier haben wir die Versicherung für Kanada und die USA abgeschlossen, weil Seabridge der einzige Anbieter war der bei einer Verschiffung nach Kanada versichert hat. Da nur eine Vollkaskoversicherung angeboten wird, war diese allerdings nicht gerade günstig. Dafür sind auch Schäden durch nicht oder unterversicherte Unfallgegner abgedeckt.
Seabridge
Wilhelm Heinrich Weg 13
D-40231 Düsseldorf
Telefon: (0211) 210 80 83
Fax: (0211) 210 80 97
seabridge@t-online.de
http://www.sea-bridge.de
Auf die Anfrage für die Haftpflichtversicherung in Mittel- und Südamerika haben wir eine schnelle Antwort bekommen. Für Nordamerika warten wir, trotz mehrfachem nachfragen, allerdings immer noch auf ein Angebot. Von anderen Reisenden kam die Info, das Nowag nur bei Start in den USA versichert.
Am Ende haben wir bei Nowag eine Versicherung für Südamerika (ohne Kolumbien) abgeschlossen.
Nowag Versicherungen
Platanenring 15b
63110 Rodgau
Telefon: (06106) 16960
Fax: (06106) 13520
Nowag@t-online.de
Für Mexiko haben wir eine amerikanische Versicherung vor Ort in Santa Monica, California, USA abgeschlossen. Es ist wohl auch möglich die Versicherung online abzuschliessen.
Lewis & Lewis
2950 31st. Street, Suite 140
Santa Monica, CA 90405-3093, USA
Phone (310) 399-0800 or (800) 966-6830
Fax (310) 450-0700
info@mexicanautoinsurance.com
http://www.mexicanautoinsurance.com/
Für Guatemala und Honduras haben wir vor Ort in Flores, Guatemala eine Versicherung abgeschlossen. Leider haben wir weder Koordinaten noch die Adresse in Flores, deshalb hier nur eine kurze Wegbeschreibung:
Von Belize bzw. Tikal kommend teilt sich die Straße in zwei Einbahnstraßen (an der Texaco Tankstelle). Nach der Gabelung die erste Straße links (rechts geht es zur Isla Flores) und direkt die erste Ampel wieder links (zurück nach Belize). Die Versicherung ist im 5. Gebaeude auf der rechten Seite. An der Ecke ist außerdem eine G&T Bank. Hier kann man zur Not fragen, wenn man die Versicherung nicht direkt findet.
Zur Info: Für die Kfz-Versicherung über Seabridge und Nowag (bei anderen sollte man noch mal nachfragen) reicht eine Saisonzulassung. Dadurch können die Kosten für Steuer und die Kfz-Versicherung in Deutschland gering gehalten werden.
Einige Länder, darunter Belize, Costa Rica, Nicaragua, Panama und Kolumbien, akzeptieren keine ausländischen Versicherungen. Hier kann die Versicherung meist problemlos an der Grenze abgeschlossen werden. In Kolumbien ist unser Verschiffungsagent mit uns zur Versicherung gefahren.
Zusätzlich sind wir noch Mitglied beim ADAC, weil man damit im amerikanischen (AAA) und kanadischen (CAA) Automobilclub unter Anderem kostenloses Kartenmaterial bekommt.
Außerdem bietet die ADAC-Plus-Mitgliedschaft Hilfe beim Verlust von Reisedokumenten und der Beschaffung von Medikamenten sowie Brillen und Kontaktlinsen, die im Ausland nicht zu bekommen sind. Ich habe auch schon häufig gelesen, dass der ADAC im Schadensfall Ersatzteile weltweit verschickt, auch wenn im Leistungskatalog nur von Europaweit die Rede ist.
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